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Viergeschossiges Wohnhaus mit ausgeprägter Fassadenbildung. Der mit einer Art Zweiturmfassade versehene Jugendstilbau präsentiert Versatzstücke des Klassizismus in kulissenhaft-dekorativer Kombination. Die heute vorherrschende Blockhaftigkeit ist darauf zurückzuführen, dass viele der die Wand einst strukturierenden und dekorierenden Elemente verschwunden oder geglättet sind. Wohl die einschneidendste Veränderung hat der Balkonerker erlitten, dessen ursprünglich durchbrochene Brüstung vermauert wurde, so dass man heute nicht mehr ungehindert auf das zentrale, fast zum Kreis geschlossene Rundfenster blicken kann. Insgesamt wichtig für den Bau sind die kaskadenhaft gestaffelten Raumebenen im Mittelbereich und die dachhausähnlichen, mit Dreieckgiebeln versehenen Kompartimente, die die seitlichen Fassadenpartien abschließen. Das Fehlen der Sprossengliederung der Fenster beeinträchtigt die Gesamtwirkung erheblich. Zusammen mit der qualitätvollen originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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