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Dreigeschossiges Wohnhaus mit Mittelrisalit und breitem, geknickten Mansardgiebel. Als Verlängerung des Hauses Liebigstraße 84 (gemeinsames hohes Mansardach) nimmt es dessen Proportionen und Gliederungselemente, wie die Bandrustika, das doppelte Gesims und die Lisenen, wieder auf. Bemerkenswert sind die stark stilisierten Kranz- bzw. Herzornamente, die durch eigenständige, zum Quadrat tendierende Putzfelder abgehoben erscheinen und der über die gesamte Breite des Mansardgiebels gehende Balkon mit seiner Balusterbrüstung. Zusammen mit der originalen Einfriedung ist das dem Jugendstil nahe stehende Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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