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Dreigeschossiges Jugendstilwohnhaus. Die beiden, im rechten Winkel unmittelbar aneinandergrenzenden Giebel, die den eigentlichen Baukörper mit seinem hohen Mansarddach verdecken, prägen den gesamten Bau. Hauptansicht ist die Übereckansicht, die es erlaubt, beide Giebel, die mit ihren geschweiften Umrisslinien aufeinander abgestimmt sind, gleichzeitig ins Auge zu fassen. Die Fassade zur Wilsonstraße dominiert dabei eindeutig: hier ist der Giebel deutlich breiter und höher ausgebildet, ein hölzerner Balkon mit übereck gestellter Erweiterung und ein erkerartiger Vorbau mit Balkonabschluss (Jugendstilbrüstung!) heben diese Seite zusätzlich hervor. Während die breiten Zierbänder im Bereich der Giebel, die ihre Konturen deutlich hervortreten lassen, erhalten sind, gingen ähnliche Zierelemente an den Fenstern leider verloren, so dass die Fassade insgesamt zu flach und glatt wirkt. Trotz dieser leichten Störung ist das Haus mit seiner interessant und zeittypisch gestalteten Einfriedung, die sorgfältig restauriert werden sollte, ein schönes Beispiel für den Jugendstil in Gießen und darum Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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