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Dreigeschossiges Jugendstilwohnhaus mit steilem Mansardgeschoss. Typisch für den Jugendstil die hoch aufsteigenden Proportionen, besonders im mittleren Bereich. Sie werden u.a. durch den in charakteristischer Weise abgerundeten, zweigeschossigen Erker (Balkon mit Originalbrüstung), den die Traufe durchstoßenden Mittelrisalit sowie den flachen, gestuften Bogen des Giebels erzeugt. Ebenso zeittypisch ist die Materialvielfalt: Natursteinsockel mit unregelmäßigem oberen Abschluss, Sandsteinfassung der Kellerfenster, dekorativ angeordnete, teils geschossübergreifende Rauputzzonen, glatter Putz sowie Bemalung, die ursprünglich wohl reicher gestaltet war. Die kürzlich erneuerten Fenster fügen sich - mit Ausnahme des zentralen Giebelfensters und der Gaubenfenster - der Fassade gut ein. Das Haus ist zusammen mit den Teilen der noch vorhandenen Originaleinfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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