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Gemeindezentrum der ehemaligen "Freien Evangelischen Lukasgemeinde", die sich aus personellen Gründen 1951 von der evangelischen Landeskirche abspaltete. Der im Stil der frühen 1950er Jahre gestaltete Gebäudekomplex, in dem die Funktionen Pfarrhaus, Rentamt, Gemeindesaal, Sozialwerk, Kirche und Kindergarten miteinander kombiniert werden mussten, ist aufgrund der Enge des durch Stiftung vorgegebenen Grundstücks (Trümmergrundstück eines gründerzeitlichen Hauses) kompliziert gestaltet. Hauptbau der architektonisch wie funktional durchdachten Anlage ist das traufständig zur Straße gelegene, zweigeschossige Pfarrhaus. Der großvolumige, auf hohem verplattetem Sockel stehende Baukörper schließt sich mit seinen gleichmäßig gereihten hochrechteckigen Fenstern (im Untergeschoss großformatig), dem monumentalen, flachbogigen Durchgang und dem hohen, mit einem zentralen Dachreiter (Glockenturm) versehenen Walmdach zu einer charakteristischen Silhouette zusammen. Das um ein Geschoss tiefer liegende, lang gestreckte, durch einen umlaufenden Fensterkranz beleuchtete Kirchenschiff mit apsidialem Abschluss beherbergt in seinem Untergeschoss den für damalige Verhältnisse zweckmäßig und modern (große Gruppenräume mit eingebauten Wandschränken, überdachte Terrasse) ausgestatteten Kindergarten. Auch das Kircheninnere war bis hin zu einzelnen Details wohldurchdacht und ansprechend gestaltet. Leider sind mittlerweile viele Elemente der Originalausstattung, so die hölzerne Empore mit Orgel, die fest installierten gut geformten Holzbänke, die zeittypischen Decken- und Wandleuchter und der ansprechend gestaltete Altarbereich stark verändert oder ganz verschwunden. Zusammen mit dem originalen schmiedeeisernen Tor und dem Altartriptychon der Gießener Künstlerin Antonie Bitsch ist die Lukaskirche Kulturdenkmal aus städtebaulichen, kirchengeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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