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Dreigeschossiges Wohnhaus mit hohem Mansarddach. Die stimmigen Proportionen des ursprünglich spätklassizistischen Gebäudes (Kniestock, Zwerchhaus mit Dreieckgiebel, Lisenengliederung, Flachbogenfenster, Pyramidaldach, rustiziertes Erdgeschoss) wurden durch Aufstockung völlig verändert. Bemerkenswert sind die noch auf den alten Bau zurückgehenden profilierten Fenstergewände, das Sohlbankgesims und das vom Jugendstil beeinflusste Vordach über dem Eingang. Das Haus, dessen Wirkung durch Ganzscheibenfenster stark gemindert erscheint, ist zusammen mit dem Hinterhaus (früher Werkstatt) und dem originalen Torgitter Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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