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Dreigeschossiges Wohnhaus. Das späthistoristische Klinkerhaus mit Werksteinsockel, flachem Mittelrisalit und Zwerchhaus ist im oberen Bereich stark gestört. Wichtig für das Straßenbild ist das Erscheinungsbild der beiden unteren Stockwerke, die noch die ursprüngliche Fassadengestaltung (Flachbogenfenster und Sandsteinzierformen) erkennen lassen. Sie sind daher zusammen mit der originalen Toreinfahrt Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |