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Dreigeschossiges, von konventionellen Klassizismen geprägtes Wohnhaus mit Mittelrisalit. Die ursprünglich gute Proportionierung der Fassade, die durch profilierte Gesimse und Lisenen gegliedert ist, leidet darunter, dass die Drempel angehoben und mit großformatigen Fenstern ausgestattet wurden. Auch der Wegfall der Putzrustizierung im Erdgeschoss wirkt sich negativ aus. Die Schmuckformen der Fenster, die im Bereich des 1. Stockes deutlich aufwendiger ausfallen, sind dagegen vollständig erhalten, so dass eine Einstufung des Gebäudes als Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen nahe liegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |