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Zweigeschossiges Wohnhaus. Der äußerst konventionelle Typus (Drempel, Zwerchhaus), der dem Bau zu Grunde liegt, wird durch das Zusammenrücken der Fenster (Mitte unbetont) und durch den in renaissancistischer Manier mit Obelisken und einem Akroter gestalteten Giebel überspielt. Bemerkenswerte Details sind die konsolgestützten Fensterbänke im Erdgeschoss und die durch Gesimsstücke zusammengefassten Fensterbekrönungen des 1. Stockes. Störend wirkt sich das Fehlen des Gesimses zwischen Erd- und Obergeschoss aus, wie es am Nachbarbau (Nr. 14), der sonst baugleich ist, noch erhalten ist. Auch die Ganzscheibenfenster mindern den Gesamteindruck. Dennoch Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen einschließlich der originalen Toreinfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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