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Ursprünglich vermutlich nur L-förmig umbauter Hof; denkmalwert sowohl die rückwärtig gelegene Scheune als auch das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude mit kleinem Krüppelwalm. Der in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtete Wohnbau ist zwar verputzt, in seinem Gefüge aber offenbar vollkommen ungestört. Er besitzt drei Zonen, die Erschließung mit schöner Freitreppe in der mittleren Zone auf der zum Hof gelegenen Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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