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Zweigeschossiges Wohnhaus. Der äußerst konventionelle Typus (Drempel, Zwerchhaus), der dem Bau zu Grunde liegt, wird durch das Zusammenrücken der Fenster (Mitte unbetont) und durch den in renaissancistischer Manier mit Obelisken und einem Akroter gestalteten Giebel überspielt. Bemerkenswerte Details sind die konsolgestützten Fensterbänke im Erdgeschoss und die durch Gesimsstücke zusammengefassten Fensterbekrönungen des 1. Stockes. Im Gegensatz zum Nachbarhaus (Nr. 13) ist hier das Gesims zwischen Erd- und Obergeschoss noch vorhanden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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