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Zweigeschossiges Wohnhaus mit weitgehend original erhaltener Fassade. Der konventionelle Grundtypus (Mittelrisalit, Kniestock) wird durch klassizistische bzw. renaissancistische Elemente variiert. Dazu zählen Gliederungsmittel, wie profilierte Gesimse und pilasterartige Ecklisenen sowie kleinteilige Schmuckformen im Bereich der Fenster. Besonders charakteristisch für den strengen Stil ist dabei die Beschränkung sämtlicher Ornamentik auf genau begrenzte Felder, so dass trotz relativen Formenreichtums an keiner Stelle der Eindruck von Fülle entsteht. Qualitätvoll der Abschluss der Fassade durch ein weit ausladendes Dachgesims, das in den seitlichen Bereichen durch ein Eierstabmotiv, im Risalit durch Konsolen verziert ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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