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Ehemals malerisch gestaltete Halbvilla. Das zweigeschossige Haus bildet mit seinem linksseitig gelegenen Risalit den Auftakt zu mehreren, in einer Zeile stehenden, kleinen Villen. Mit Ausnahme der Sandsteinfassung des Giebels sind leider sämtliche Schmuck- und Zierelemente des historisierenden Baus abgeschlagen, der Sockel ist durch Verklinkerung entstellt, der Vorgarten durch Einstellplätze zweckentfremdet. Trotz vieler Gestaltungsmängel Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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