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Zweigeschossige Reihenvilla mit rechtsseitigem Risalit. Späthistoristisches Gebäude mit vorwiegend gotischen Stilmerkmalen. Die relativ variationsreichen, doch stereotyp eingesetzten Schmuckelemente aus rötlichem Sandstein kontrastieren mit dem hellen Putz. In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist der Blendbogenfries unterhalb der Traufe, die Gestaltung des steilen Giebelfeldes (einander durchdringende Grundformen, Dreipassfenster, Zinnenornament), der wenig organisch eingepasste, auf überdimensionierten Konsolen "balancierende" Sandsteinbalkon (Dreipassvariationen in der Brüstung), die heraldisch, über einem Fries angeordneten Wappen, die korinthisierenden Säulen der rundbogigen Zwillingsfenster sowie der gut gestaltete Eingangsbereich, der das Giebelmotiv zwiefach wiederaufgreift. Einschließlich der originalen Einfriedung und des alten Baumbestandes hinter dem Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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