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Zweigeschossige Reihenvilla. Die insgesamt beruhigt und nobel wirkende gelblich-braune Klinkerfassade wird stark durch die Silhouetten der beiden großen Dachgaupen (Welsche Hauben) und durch den im 1. Stock vorgehängten, qualitätvollen Erker geprägt. Gliederungs- und Schmuckelemente aus gelblichem Sandstein, wie das Hauptgesims, die Fensterfassungen mit waagrechten Fensterbekrönungen, die Konsolen des Erkers sowie seine durch Festons geschmückten Zierplatten fügen sich gut ins Gesamtbild ein. Das Haus ist zusammen mit der originalen Einfriedung und dem alten Baumbestand im Garten Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Grenzstein | |
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