Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossige Reihenvilla. Der letzte Bau der einheitlich geplanten Villenanlage setzt mit seinem rechtsseitigen Risalit einen ähnlichen Akzent wie der erste Bau dieser Reihe. Der Giebel ist in diesem Fall als hölzerner Schwebegiebel mit Krüppelwalm geformt, die Gaupe hat zwei säulengerahmte Fenster, darüber einen mit Konsolen und Zahnschnittfries verzierten Architrav sowie ein steiles pyramidales Dach. Während die früher vorhandenen Zierdetails an den Fenstern leider verschmunden sind, ist der künstlerisch hervorragend gestaltete und handwerklich sorgfältig gearbeitete zweigeschossige Balkon aus Gusseisen beeindruckend gut erhalten. Nicht zuletzt deshalb ist das Haus samt den noch erhaltenen Teilen der Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |