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Zweigeschossiges Wohnhaus auf annähernd quadratischem Grundriss mit Hauptfassade zur Löberstraße und schlichter gehaltener Nebenfassade zur Bleichstraße. Konventioneller, für Gießen typischer "spätklassizistischer" Bau mit breitem Mittelrisalit (Drillingsfenster) und schmalproportionierten, einachsigen Seitenpartien. Besonders charakteristisch für diesen bodenständigen Stil ist auch die Gestaltung der hochrechteckigen Fenster, die durch ihre Rahmungen optisch vergrößert erscheinen. Relativ aufwendige Gliederungs- und Zierformen finden sich an den Fenstern des Mittelrisalites. Sie werden durch Pilaster gefasst und von Architraven überfangen, so dass die Wandfläche in diesem Bereich etwas überfüllt wirkt, wodurch der Eindruck von Schwere entsteht, der unnötigerweise durch die nicht gelungene, zu kontrastreiche Farbgestaltung betont wird. Zusammen mit der hölzernen Balkonloggia, Einfriedung und dem alten Baum im Hof ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaul. Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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