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Zweigeschossige villenartige Doppelhaushälfte. Der Gesamteindruck des späthistoristischen Gebäudes ist dadurch erheblich in Mitleidenschaft gezogen, dass die linke Hälfte nach einer Teilzerstörung im letzten Krieg verfälschend wiederaufgebaut wurde. Der noch erhaltene Originalbestand lässt aber erkennen, dass das ursprüngliche Konzept einem eklektischen Formwillen folgte, aus dem architektonische Ungereimtheiten und zum Teil skurrile Formkombinationen zu erklären sind. Dennoch zeigt vor allen Dingen der rechts vorgelagerte, mit Turm und Loggia ausgestattete, risalitartige Vorbau - isoliert betrachtet - durchaus gestalterische Qualität. Liebevolle gestaltete Details, wie die gedrungene korinthische Säule, die Rundbögen (profilierte Laibung), die schmiedeeisernen Zierankerstangen, das weit vorkragende Dachgesims (Zahnschnitt) sowie der oktogonale, um ein Geschoß überhöhte, schlank behelmte Turm, geben diesem Bereich einen "dornröschenhaft" anmutenden, malerischen Reiz. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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