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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Mansardgeschoss. Der auf Fassadenwirkung (geschweifter Ziergiebel) angelegte Jugendstilbau zeigt flächig-verhärteten Louis XVI-Schmuck. Die Fenster stehen zu Paaren zusammengefasst in Feldern, die durch Lisenen gerahmt werden. Die Kombination von Hauseingang (Rundbogen mit Originaltür) und Laden (Flachbogen) im Erdgeschoß ist in dieser Form selten. Leider fehlt heute die Putzrustizierung dieses Bereiches, dessen Wirkung wie die des gesamten Hauses unter der ungeschickten, zu kontrastreichen Farbgebung leidet. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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