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Das gut proportionierte, auf quadratischem Grundriss errichtete Haus weist noch sämtliche Gliederungs- und Schmuckelemente (Gesimse, Zahnschnitt, Dreieckgiebel) der Entstehungszeit auf. Sie charakterisieren es als zwar konventionelles, aber qualitätvolles Beispiel des in Gießen weit verbreiteten" Spätklassizismus". Während die Fenster des Erdgeschosses architraviert sind, erscheinen die der oberen Geschosse aufwendiger gestaltet. Besonders erwähnenswert die Betonung von Beletage und Risalit durch Adikulafenster mit Balustraden. Einschließlich des Torgitters ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |