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Am nördlichen Ortsrand gelegene kleine Hofstelle eines Tagelöhners oder Handwerkers; ein langgestreckter, eingeschossiger Fachwerkbau, giebelständig zur Straße. Im vorderen Bereich der Wohnteil, dem sich rückwärtig ein Stall anschließt. Die zur Straße gelegene Giebelseite zeigt ein rein konstruktives Gefüge, dessen Aussteifung durch Streben zwischen Rähm und Schwelle erfolgt. Der Bau wurde vermutlich Ende des 18. Jahrhunderts errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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