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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit flachem, separat verdachtem Mittelrisalit. Die von konventionellen Klassizismen bestimmte Fassade wird vertikal von Lisenen gegliedert. Während das Erdgeschoß durch einen hässlichen Ladeneinbau gestört ist, haben sich die Zierformen der Fensterfassungen (Architravierung mit Schmucksteinen) und der Zahnschnittfries unterhalb der Traufe erhalten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |