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Dreigeschossiger Wohnhauskubus mit leicht vorspringendem Mittelrisalit und mezzaninähnlicher Fensterzone unterhalb des Daches. Das wohlproportionierte, durch ehemals umlaufende Gesimse klar gegliederte Haus zeigt noch weitgehend originalen Bestand und erinnert an die vorwiegend in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts erbauten, spätklassizistischen Häuser der Südanlage. Beeindruckend sind die sandsteingefassten, reich profilierten Zwillingsfenster, deren Mittelstützen pilasterähnlich ausgebildet sind. Während die rechteckigen Fenster im 1. Obergeschoß von Gesimsstücken bekrönt werden, haben alle übrigen Fenster flachbogige Abschlüsse. Einschließlich des Hinterhauses ist es Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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