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Zweigeschossiges Klinkerwohnhaus auf quadratischem Grundriss. Der einfache, axialsymmetrische Bau gehört zum konventionellen "spätklassizistischen" Haustyp (flacher Mittelrisalit, Drempelgeschoss, Pyramidaldach, Zwerchhäuser mit Dreiecksgiebeln). Qualitätvoll und sorgfältig gearbeitete Sandsteinverzierungen finden sich an den Fassungen der Fenster, die im Bereich des Risalites gekoppelt sind. Der nachträglich eingebaute Laden unterbricht den ansonsten kompakt erscheinenden, gequaderten Lungsteinsockel. Zusammen mit dem Hinterhaus und der originalen Toreinfahrt Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |