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Das als Wohnhaus errichtete, ab 1926 als Kunstwissenschaftliches Institut genutzte, dreigeschossige Eckhaus mit Mezzaningeschoß und abwechslungsreicher Dachlandschaft präsentiert sich leider stark reduziert: Besonders störend wirkt sich die Abnahme sämtlicher Gliederungselemente (Gesimse und Bandrustizierung) im Erdgeschoß aus, da die optische Anbindung des eingeschossigen Kunstwissenschaftlichen Hörsaales mittels doppelter Gesimse ins Leere läuft. Auch die Vereinfachung der früher aufwendigen Fensterfassungen sowie die unsachgemäß erneuerten Fenster wirken sich negativ aus. Trotz dieser Störungen ist der voluminöse, historistische Bau mit seinen beiden Risaliten und dem übereckgestellten, turmartigen Erker auch heute noch ein Blickfang in unmittelbarer Nähe des Universitätshauptgebäudes und somit Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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