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Zweigeschossiges, qualitätvolles Klinkerwohnhaus. Der kubische Bau mit Lungsteinsockel, umlaufendem Haupt- und Kranzgesims und pyramidalem Dach beeindruckt vor allem durch die gediegene handwerkliche Ausführung des Mauerwerks sowie durch seine schmucke, renaissancehaft gestaltete Fassade. Sandsteinzierelemente finden sich sowohl im Bereich der Fenster (Pilaster- bzw. Säulenrahmungen, Volutenbekrönungen usw.), als auch im Bereich des Giebels (Obelisken und Fächerrosetten), der die Traufe durchbricht und mittels Konsolen an das obere Gesims angebunden erscheint. Besonders hervorzuheben ist der gute Zustand des Hauses und seine positive Gesamterscheinung, die nicht zuletzt der kürzlich erfolgten, sachgerechten Restaurierung zu verdanken ist. Einschließlich dem seitlich angrenzenden Hintergebäude, das durch seinen originellen Eingang und durch den Ziergiebel besticht und samt der originalen Toreinfahrt ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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