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Dreigeschossiger Wohn- und Geschäftshauskubus mit zentralem Zwerchhaus und rückwärtigem Anbau. Die relativ schlichte Fassade wird durch einen Ladeneinbau und klassizistische Fensterfassungen belebt. Die Fenster des 1. Stockes sind durch waagrechte Verdachungen, die mittleren zusätzlich durch Pilasterrahmung und Brüstungsfelder, hervorgehoben. Der mit Eckpilastern, einem Sockelgesims und einem Gurtgesims ausgestattete Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen. Schlecht angepasste Reklameschilder im Bereich des Ladens, unpassende Markisen an den Erdgeschossfenstern und die unschön erneuerten Fenster mindern den Gesamteindruck des noch in den 1880er Jahren entstandenen Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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