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Zweigeschossiges Wohnhaus mit verschiefertem Mansarddach. Symmetrisch gestaltete Fassade des späten Jugendstils mit Anklängen an den Neoklassizismus. Charakteristisch der qualitätvolle, hochgezogene Sockel aus Lungsteinquadern, die halbrunden Erker im ersten Stock, das Mansardgeschoss mit dem geschweiften Lanzettbogen und die angespitzten Fledermausgaupen. Sparsame, aber wirkungsvoll eingesetzte, dekorative Muster wie Perlstäbe (Fensterumrandung), Wellenbänder und spitzovale Elemente (Erker) beleben den Bau. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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