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Stattliches, dreigeschossiges Wohnhaus des Späthistorismus auf quadratischem Grundriss. Die konventionell-klassizistische Fassade ist durch Lisenen, Gesimse und Zahnschnittfries klar gegliedert, wobei die beiden mittleren Fensterachsen risalitartig zusammengefasst und durch ein Zwerchhaus überhöht werden. Wichtig für die Gesamtwirkung sind die großformatigen, hochrechteckigen Fenster, die durch sich wiederholende Details, wie konsolgestützte, profilierte Sohlbänke und gleichgestaltete Fensterbekrönungen optisch hervorgehoben und vergrößert erscheinen. Abweichend von diesem Schema werden die äußeren Fenster der Beletage durch Säulen und konsolartige Abschlüsse zusätzlich akzentuiert. Leider mindern die zu kontrastreiche Farbgebung und die schlecht gestalteten Fenster die Gesamtwirkung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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