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Dreigeschossiges repräsentatives Wohnhaus auf quadratischem Grundriss. Die dreiteilige Fassade ist deutlich vorgeblendet. Weder Gesimse noch andere strukturierende Elemente werden seitlich fortgeführt. Die Schmuckformen der Fenster, eindeutig dem Formvokabular der Renaissance entnommen, treten so gehäuft und kleinteilig auf, dass der Eindruck von Unruhe und Überladenheit entsteht. Besonders deutlich wird das im Bereich der Beletage, da hier die Zierelemente um die Fensterfassungen herum (z.B. Segmentbögen) so dicht gelagert sind, dass sie einander bedrängen. Das mit Ausnahme der Schleppgaupe weitgehend originalen Bestand zeigende Haus leidet unter der zu kontrastreichen Farbgebung. Es ist zusammen mit dem ehemaligen Backhaus (sekundär vorgeblendete Stufengiebelfassade im Stil der Neuen Sachlichkeit) Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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