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Stattliches, dreigeschossiges Wohnhaus mit Mittelrisalit. Das spätklassizistische Haus auf quadratischem Grundriss wirkt sehr kompakt. Zu diesem Eindruck trägt bei, dass wenige, voneinander isolierte, großformatige Fenster die sonst ungegliederte Wandfläche durchbrechen. Auch die einheitliche Strukturierung der Sockel- und der Erdgeschoßzone mittels umlaufender Bandrustika, das umlaufende Hauptgesims und das weit vorkragende, eierstabgeschmückte Kranzgesims sowie das flach gehaltene Zeltdach unterstützen die Dominanz der Wand. Die Schmuckformen der Fenster im einzelnen sind schlicht und außerordentlich streng. Schützenswert das original erhaltene Treppenhaus (kürzlich in brutalster Weise durch sichtbare Abflussrohre verunstaltet), die Wohnungstüren, die qualitätvolle Eingangstür mit Vordach sowie die gesamte Einfriedung, einschließlich des filigran gestalteten Tores. Samt dem leider bereits gestörten (unsachgemäße Fenster) Hinterhaus ist das Gebäude Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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