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Konventionelles, dreigeschossiges Wohnhaus mit Zwerchhaus. Die Fassade des "spätklassizistischen" Baukubus ist horizontal durch die gleichmäßig gereihten Fenster und durch umlaufende Gesimse (Hauptgesims, Konsolgesims, Kranzgesims mit Zahnschnitt) gegliedert. Auch hier stören der verklinkerte Sockel, die misslungene Farbwahl und die lieblos gestalteten Fenster den Gesamteindruck erheblich. Zusammen mit dem kürzlich renovierten Werkstattgebäude (Zierfachwerk, Flachbogenfenster) Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |