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Zweigeschossiges Eckwohnhaus mit Kniestock auf unregelmäßigem Grundriss. Das gleichermaßen zur Ludwigstraße wie zur Alicenstraße orientierte Gebäude hat eine eigenständige, kleine Eckfassade mit einem die Traufe durchbrechenden, dreieckgiebelbekrönten Dachhaus. Hauptgliederungselemente sind die umlaufenden Gesimse sowie die regelmäßig gereihten Fenster (drei- bzw. vierachsig), die im 1. Stock durch rechteckige Felder (unten) und Gesimsstücke (Verdachung) optisch vergrößert erscheinen. Das Haus, dessen Wirkung schon durch die falsche Fensterwahl in Mitleidenschaft gezogen wird, leidet auch unter der "Umgestaltung" des Gartens zur Autoabstellfläche. Samt dem noch (!) vorhandenen Baumbestand ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |