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Großvolumiges, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke zum Riegelpfad. Das in den 1880er Jahren entstandene Doppelhaus wird in erster Linie durch die zahlreichen Gesimse (Sockel-, Haupt-, Sohlbank- und Traufgesims) geprägt. Auch die waagrechten Verdachungen der Fenster der beiden oberen Stockwerke bestärken die Dominanz der Horizontalgliederung. Demgegenüber fallen die vertikalen Gliederungselemente (Ecklisenen, pilasterartige Vorlagen der abgefasten Ecksituation) optisch kaum ins Gewicht. Bemerkenswert ist vor allem die starke Hervorhebung der Fenster der Beletage. Sämtliche Fenster, ob Einzel- oder Zwillingsfenster, werden durch Pilaster gerahmt und von verzierte Architraven überfangen. Der wichtige Eckbau, dessen Ladeneinbau durch unsachgemäße Gestaltung leider gestört erscheint, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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