Ludwigstraße 64
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Ludwigstraße 64
Flur: 5
Flurstück: 104

Das schmal proportionierte, dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus - unmittelbar an der hier stark ansteigenden Straße gelegen - wirkt um so steiler, da seine asymmetrisch gestaltete Jugendstilfassade zweigeteilt ist. Für die Gesamtwirkung entscheidend der geschweifte, oben gerundete Giebel mit seinem Rundfenster (farbige Originalverglasung) sowie die Bogenfenster des Erdgeschosses, insbesondere das des Ladenlokals (ursprünglich Frisörsalon). Kaum weniger wichtig der im Bereich des Fensters links hochgezogene, unregelmäßige Natursteinsockel, der Wechsel zwischen Rau- und Glattputz, der kastenförmige, flache Balkonerker (Geländer!) mit verschliffenen konsolartigen Elementen sowie der betont flach gehaltene, sich aus ornamentalen Formen entwickelnde florale Fassadendekor, der das ehemalige Firmenschild mit dem Namenszug "Louis Zutt" einschließt. Charakteristisch für die in Gießen relativ seltene florale Variante des Jugendstils ist auch die Eindeckung des Daches mit roten Biberschwänzen (Kronen- bzw. Ritterdach) und die schlanken, teils zu Paaren, teils in Dreierformation zusammengefassten Fenster, deren filigrane Sprossenteilung leider nicht überall erhalten ist. Einschließlich der noch vorhandenen, aber nicht mehr sichtbaren Stuckdecke im Erdgeschoss ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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