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Villenartiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit hohem, biberschwanzgedecktem Walmdach. Der durch umlaufende Gesimse horizontal gegliederte, kubische Bau hat einen qualitätvollen Sockel aus gequadertem Naturstein. Mit seinen weit auseinander liegenden, fast quadratischen Fenstern, den Schleppgaupen, dem halbrunden Eckerker und der gut erhaltenen Einfriedung ist das wohlproportionierte Haus ein gutes Beispiel für den traditionalistischen, vom Neoklassizismus geprägten Villenbau der späten 1920er Jahre. Das seit 1961 im Besitz des Corps Normannia Halle befindliche Haus ist samt der seitlich gelegenen Garage und dem Garten Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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