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Großvolumige Villa auf unregelmäßigem Grundriss. Hauptcharakteristikum des im Landhausstil gehaltenen Gebäudes ist der unruhige Gesamteindruck. Er wird hervorgerufen durch die verwirrende Anordnung der steil proportionierten Bauglieder. Bei der Übereckansicht dominiert zunächst der risalitartige Baukörper mit seinem der Straße zugewandten Giebel (Zierfachwerk). Erst im Vorübergehen erschließt sich die Ambivalenz der Gesamtwirkung: Dieser scheinbar eigenständige Bereich wird nun über die Silhouettenwirkung des komplizierten Dachaufbaues (Biberschwanzdeckung) eingebunden. Interessante Details sind der in der Höhe mehrfach abgestufte Natursteinsockel, die seitlich gelegene, überdachte Treppenanlage, der polygonale Erker sowie die differenziert gestalteten Fenster. Einschließlich des Wintergartens und der in Teilen erhaltenen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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