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Zweigeschossiges, zurückhaltend und einfach gestaltetes villenähnliches Wohnhaus. Der betont private Charakter des Hauses kommt durch die Reduktion auf einfache Formen zum Ausdruck. Elemente wie das hohe Walmdach und die Dachhäuser verweisen auf klassizistische Vorbilder. Die Fledermausgaupe und der aus Natursteinen gemauerte, halbrunde Eckerker, dessen Fensterlaibungen zart profiliert, bzw. ornamentiert sind, stehen dem Jugendstil nahe. Das versteckt liegende und zum Garten orientierte (Balkonveranda mit Gartentreppe) Haus ist samt dem Garten, dem Pavillon und der Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |