Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf dem ehemaligen Fabrikgelände der Firma Louis Heyligenstädt & Co. entstanden in den frühen 1920er Jahren drei städtische Wohnbauten. Ähnlich wie die Siedlungshäuser der Gnauthstraße wurden die völlig gleich gestalteten, lang gestreckten Häuser vorwiegend von städtischen Bediensteten bewohnt. Hauptcharakteristika der traditionalistisch gestalteten, zweieinhalbgeschossigen Bauten sind die hohen, früher mit Biberschwänzen eingedeckten Mansarddächer, die mittig angeordneten, von Dreieckgiebeln überfangenen, vierfenstrigen Gaupen der Frontseiten und die qualitätvollen Bruchsteinsockel. Unbedingt erhaltenswert sind die Klappläden der im Mittelteil zu Paaren geordneten Fenster und die mittels Pilastergliederung und Briefkastennischen ansprechend gestalteten Eingangsbereiche. Sehr zu bedauern ist der Verlust der hölzernen Eingangstore, der Ersatz der 6fach unterteilten Sprossenfenster durch Ganzscheiben und die zu sterile Dacheindeckung. Kulturdenkmäler aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |