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Zweigeschossiges Doppelwohnhaus. Axialsymmetrische Fassade mit seitlich gelegenen, flach ausgebildeten Giebelrisaliten. Historisierende bzw. barockale Formen zeigen sich vorwiegend im Obergeschoss (geschweifte Knickgiebel, Dachhäuschen mit Zierfachwerk), aber auch an den teils gekoppelten Flachbogenfenstern, die von Ziegelbögen überfangen werden. Charakteristisch die hart an die Außenmauern gerückten Durchfahrten, die eine handwerkliche Nutzung vermuten lassen. Die weitgehend original erhaltenen Fassaden könnten ihre einstige Aussage wiedergewinnen, wenn die intendierte Farb- und Materialwirkung wieder zum Vorschein käme. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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