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Zweieinhalbgeschossiges historisierendes Klinkerwohnhaus. Das Haus wird bestimmt durch den schlichten, aber wirkungsvollen Einsatz zweifarbiger Ziegel. Streng gereihte Flachbogenfenster, durch Ecklisenen unterbrochene Gesimse (Deutsches Band) und der mehrfach profilierte Dreieckgiebel mit seinem konsolartigen Unterbau gliedern die Fassade (axialsymmetrisch) ohne schmückendes Beiwerk. Leider ist der Gesamteindruck des Hauses dadurch gestört, dass die ursprünglich flachbogigen Kellerfenster durch Glasbausteine ersetzt wurden, dass fast am ganzen Haus Ganzscheibenfenster mit Rollläden angebracht wurden und dass die seitliche Einfahrt durch einen garagenartigen Anbau verunstaltet wurde. Dennoch ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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