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Zweigeschossiges Wohnhaus. Der quadratische Grundriss ist an der Fassade, die zwei Baukörper vortäuscht, nicht ablesbar. Eindeutig dominiert der linksseitige, durch Lisenen abgegrenzte Risalit, der ursprünglich durch einen flachen, klassizistisch geprägten Dreiecksgiebel bekrönt wurde, heute aber durch einen steilen, nach unten hin offenen Giebel ersetzt ist. Auch sonst erscheinen die Klassizismen der Fassade stark reduziert: So wurden die Fensterfassungen verändert, schmückende Ornamentik und Kapitelle entfernt und zwei hochrechteckige, das ausladende Traufgesims durchbrechende Dachgaupen ergänzt. Ebenso störend wirkt die derzeitige Farbgebung und das Fehlen der Sprossen an den Fenstern. Zusammen mit dem originalen Hoftor und der Einfriedungsmauer Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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