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Gemäßigt historisierendes, dreigeschossiges Wohnhaus. Hauptcharakteristikum des an der Ecke zur Wilsonstraße gelegenen Hauses ist der übereck gestellte kastenförmige, sehr flach gehaltene Erker, der seine turmartige Ausformung durch eine Welsche Haube (verschiefert) erhält. Das Aussehen des auf merkwürdig unregelmäßigem Grundriss erbauten Hauses wird vor allem vom konventionellen Wechsel der Materialien Klinker (hell bzw. rötlich), Putz und Naturstein (Sockel) bestimmt. Typisch die bandartigen Umrandungen der Rund- bzw. Flachbogenfenster, das bandartige Gesims, der flächenfüllende Einsatz von Klinker in Teilen des Erdgeschosses sowie die profilierte, von konsolartigen Abtreppungen gerahmte Bogenform unterhalb des Erkers. Zusammen mit dem Vorgarten, der im Bereich der Wilsonstraße noch vom Originalzaun eingefasst wird, ist das Haus, trotz mangelhafter Fenstergestaltung, Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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