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Wohnhaus, ehemals mit Gastwirtschaft. Zweieinhalbgeschossiger Bau auf quadratischem Grundriss mit rechtsseitigem, flachem, dreigeschossigem Risalit. Die durch Gesimse gegliederte Fassade des Hauses ist leider gestört, da der Ladeneinbau, heute noch ablesbar an der breiten Pilastergliederung und an der vermauerten gusseisernen Säule, geschlossen wurde. Auch der frühere seitliche Eingang (Freitreppe) zum Gastzimmer ist entfernt. Das Haus, das merklich breiter und tiefer als die Nachbarbauten ist, stand als "Kneipe an der Ecke" in funktionalem Zusammenhang zu den angrenzenden Wohngebieten und ist daher Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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