Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hochaufragendes, dreigeschossiges Mietwohnhaus mit polygonalem Lungsteinsockel, flachem Mittelrisalit (hölzerner Schwebegiebel) und Mansarddach. Die leicht historisierende, spätgründerzeitliche Fassade des Hauses beeindruckt durch den dekorativen Materialwechsel von grauem Lungstein, rotem Klinker, hellem Putz (ehemals wohl mit ornamentaler bzw. floraler Bemalung), dunklem Holz und Schiefer. Die Fassade ist handwerklich gut ausgeführt. Auch ist das Vermögen des Architekten, die Schauseite des Hauses mittels eines aus Ziegelbändern bestehenden Flächensystems tektonisch zu gliedern und zu beleben, spürbar. Den teils gekoppelten Flachbogenfenstern, die mit den Zierbogenformen der Wand wirkungsvoll korrespondieren, fehlt die Sprossengliederung. Trotz dieses Mangels ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |