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Dreigeschossiges Mietwohnhaus mit flachem Mittelrisalit und geschweiftem Giebel. Das an das Nachbarhaus (Nr. 15) angebaute, relativ schmal gehaltene Haus zeigt barockal gefärbten Jugendstil. Die qualitätvolle Fassade ist mit Ausnahme des Balkons, der im 1. Stock des Mittelrisalites vorgehängt war, und einiger Zierelemente im Bereich des gekoppelten Giebelfensters, vollständig erhalten. Charakteristisch und unbedingt schützenswert die überaus dünn aufgetragenen Putzstrukturen (Bandrustika und Putzquaderung im Erdgeschoss, Putzlisenen am Risalit und differenziert abgestufte Flächengliederung an den Seiten) sowie die ebenfalls wenig plastisch ausgearbeiteten, vom Louis XVI-Stil beeinflussten Zierformen (Girlanden- bzw. Zopfmotive und zentrale Giebelmaske). Das Haus ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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