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Schlichtes, zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus in rotem Klinker. Das giebelständige Haus hat einen Werksteinsockel. Die Fassungen der Fenster, besonders die der rundbogigen Zwillingsfenster im Zentrum des Giebels, entstammen dem Formeninventar des späten Historismus und stehen in gewissem Gegensatz zur sonst eher anspruchslosen Gestaltung des Baus. Zusammen mit der Toreinfahrt ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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