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Dreigeschossiges Reihenwohnhaus mit leicht aus der Mitte verschobenem, polygonalem Erker. Die Fassade auch dieses Gebäudes wirkt erheblich gestört. Wie beim Nachbarhaus wurde die Fenstergestaltung im Zuge der Renovierung stark vernachlässigt, die turmartige Wirkung des Erkers zerstört, indem er zusammen mit den einstigen Gaupen in einem asymmetrisch auslaufenden Giebel eingebunden wurde, der in keiner Weise mit der Fassade harmonisiert. Aufgrund des Ensemblezusammenhangs ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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