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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, auf der südlichen Traufseite, der Eingangsseite, Inschrift in der Obergeschoß-Schwelle A. 1668 DEN 22 TEN TAG JANU. HAT JOHANN GEORG PLOTZ UND SEINE HAUSFRAW DOROTHEA DIESEN BAW UFRICHTEN LASSEN DURCH M JOHANNES PHILIPPI. Der weitgehend ursprünglich erhaltene Wohnbau nimmt zusammen mit der zugehörigen Hofstelle die westliche Spitze einer schmalen Bebauungsinsel in der nordwestlichen Ecke der mittelalterlichen Münzenberger Neustadt ein. Unter der östlichen Hälfte des Wohnhauses soll sich ein gewölbter Keller eines Vorgängerbaus befinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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