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Dreigeschossiges Wohnhaus mit mittigem, risalitartig vorgelagertem Giebelerker. Auch der an die Hausgruppe des Architekten Meyer sich anschließende, konventionelle Bau mit gemäßigt historisierendem Jugendstil variiert den Reihenhaustypus mit seitlicher Toreinfahrt. Der ursprüngliche Ensemblezusammenhang der mit diesem Haus beginnenden, aufeinander abgestimmten Fassaden (Stephanstraße 49, 51 und Gnauthstraße 1) ist leider kaum noch nachvollziehbar, da das letzte Haus in der Kette, das mit seinem Turm einen markanten Schlussakzent setzte, durch einen Neubau ersetzt wurde. Da die Gesamtwirkung des Hauses aufgrund der vielen und relativ dicht stehenden Fenster zu einem guten Teil von der Gestaltung der Fenster abhängt, ist es sehr bedauerlich, dass bei der Erneuerung der Fenster nicht auf eine adäquate Sprossenteilung geachtet wurde. Dennoch ist das Haus samt dem originalen Eingangstor Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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